„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ (§30 SGB VIII)
Die Einhorn gGmbH konzentriert sich in ihrer Praxis auf den auf Freiwilligkeit beruhenden Erziehungsbeistand.
Das Angebot des §30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche
Die Altersspanne der Erziehungsbeistandschaft ist relativ groß. Sie liegt bei sechs bis 21 Jahren. Dabei ist je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen die Zusammenarbeit mit den elterlichen Bezugspersonen von Bedeutung.
Hauptzielgruppe sind jedoch Jugendliche von 12 bis 18 Jahren. Hier ist die Erziehungsbeistandschaft nach unseren Erfahrungen ein gutes Instrument, um in intensiven Gesprächen auf die Verselbstständigung des Jugendlichen hinzuwirken.
Das Betreuungsangebot orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen sowie seinen Wünschen und Bedürfnissen. Die Entwicklungsförderung des Kindes oder Jugendlichen steht dabei im Zentrum.
Jablonskistraße 20
10405 Berlin