Teamleitung Eingliederungshilfe – Ambulant Pankow & Treptow-Köpenick |
Stefan Willich Pankow Pasteurstraße 16 10407 Berlin, re Treptow-Köpenick Wilhelminenhofstraße 42b 12459 Berlin Kontakt per E-Mail aufnehmen Tel.: 030/ 40 50 42 37 Mobil: 0163/ 33 02 727 Fax: 030/ 40 50 42 36 |
Aktuelles
Unser Kollege Stefan Willich wird an der Paritätischen Akademie Berlin am 16. September 2024 und 27. November 2024 als Dozent das Seminar „Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Eingliederungshilfe“ leiten. Der Anmeldelink und weitere Informationen sind hier zu finden.
Eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist jungen Menschen mit Behinderung oft erschwert oder verwehrt. Wir öffnen die Türen zu wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Bildung, Kultur, Freizeit und soziales Miteinander.
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe stellen jungen Menschen mit Behinderung eine pädagogische Begleitung in ihrer Lebenswelt zur Seite. Wir fördern sie, ihre Fähigkeiten zu entfalten und weitgehend auszuschöpfen, beraten die Familien im Umgang mit der Behinderung und stehen zur Seite, um neue Wege ins Lebensumfeld zu erschließen und auszubauen. Gemeinsam gehen wir dem Ziel einer chancengleichen Inklusion in die Gesellschaft Schritt für Schritt entgegen.
Um einen genaueren Einblick in unsere Arbeit zu erhalten, empfehlen wir folgende offiziell veröffentlichte Beiträge von unserem Teamleiter Stefan Willich:
„Partizipation junger Menschen mit Behinderung in den ambulanten Eingliederungshilfen“ – Der Kurzartikel aus dem Band „Wissen schafft Demokratie 15/2024: Behindernde Gesellschaft“ betont das Projekt der strukturellen Verankerung von Partizipationsrechten und die Schaffung demokratischer Mitgestaltungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, Machtungleichheiten zu vermeiden und durch Methoden wie GEBe ihre Teilhabe und Inklusion zu fördern.
„GEBe – Eine Arbeitsweise, um gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung zu fördern“ – Der Fachbeitrag erläutert die Schritte zur Umsetzung der sogenannten informellen Beteiligung und Teilhabe für junge Menschen mit Behinderung in der ambulanten Eingliederungshilfe.
Ziele
- Individuelle Förderung der körperlichen, geistigen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten junger Menschen mit Behinderung
- Stärken der gesellschaftlichen Teilhabe der gesamten Familie
- Abbau von Barrieren und Erschließen von Förderfaktoren im Lebensumfeld junger Menschen mit Behinderung
- Eine chancengleiche Inklusion in die Gesellschaft sowie das öffentliche und kulturelle Leben
- Vorrangige Förderung in der und durch die Gemeinschaft
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Leistungen
- Heilpädagogische Leistungen: Durch den frühzeitigen Einsatz komplexer Maßnahmen soll die Teilhabe an einem Leben in Gemeinschaft für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sind ganzheitlich und familienorientiert ausgerichtet. Unter intensiver Einbeziehung der Erziehungsberechtigten wird die Entwicklung des Kindes mit Behinderung gefördert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten.
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung: Die außerschulische Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten junger Menschen mit Behinderung soll den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen und erleichtern. Durch die enge Zusammenarbeit mit den PädagogInnen der Schule wird das Erreichen des angestrebten Bildungsziels unterstützt.
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben: Jungen Menschen mit Behinderung soll hierbei die Teilnahme am gemeinschaftlichen (öffentlichen und kulturellen) Leben ermöglicht und erleichtert werden. Insbesondere die Begegnung und der Umgang mit Menschen ohne Behinderung werden gefördert. Die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten des Einzelnen dient dabei seiner Integration in die Gemeinschaft. Durch Beratung und Unterstützung wird die gesamte Familie in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gestärkt.
- Rechtliche Grundlage/ Finanzierung: §§112, 113 SGB IX sowie §35a SGB VIII