Aktuelles: Erarbeitete Kinderrechte für die ambulante Eingliederungshilfe
Wir haben gezielt Kinderrechte für die ambulante Eingliederungshilfe erarbeitet. Sie sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Rechte besser kennenzulernen und zu verstehen.
Wir laden alle Kinder, Jugendlichen, Familien sowie Interessierte herzlich ein, sich die Kinderrechte anzusehen.
Das Dokument mit den neuen Kinderrechten hier zum Download:
Eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist jungen Menschen mit Behinderung oft erschwert oder verwehrt. Wir öffnen die Türen zu wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Bildung, Kultur, Freizeit und soziales Miteinander.
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe stellen jungen Menschen mit Behinderung eine pädagogische Begleitung in ihrer Lebenswelt zur Seite. Wir fördern sie, ihre Fähigkeiten zu entfalten und weitgehend auszuschöpfen, beraten die Familien im Umgang mit der Behinderung und stehen zur Seite, um neue Wege ins Lebensumfeld zu erschließen und auszubauen. Gemeinsam gehen wir dem Ziel einer chancengleichen Inklusion in die Gesellschaft Schritt für Schritt entgegen.
Um einen genaueren Einblick in unsere Arbeit zu erhalten, empfehlen wir folgende offiziell veröffentlichte Beiträge von unserem Teamleiter Stefan Willich:
Individuelle Förderung der körperlichen, geistigen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten junger Menschen mit Behinderung
Stärken der gesellschaftlichen Teilhabe der gesamten Familie
Abbau von Barrieren und Erschließen von Förderfaktoren im Lebensumfeld junger Menschen mit Behinderung
Eine chancengleiche Inklusion in die Gesellschaft sowie das öffentliche und kulturelle Leben
Vorrangige Förderung in der und durch die Gemeinschaft
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Leistungen
Heilpädagogische Leistungen: Durch den frühzeitigen Einsatz komplexer Maßnahmen soll die Teilhabe an einem Leben in Gemeinschaft für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sind ganzheitlich und familienorientiert ausgerichtet. Unter intensiver Einbeziehung der Erziehungsberechtigten wird die Entwicklung des Kindes mit Behinderung gefördert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung: Die außerschulische Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten junger Menschen mit Behinderung soll den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen und erleichtern. Durch die enge Zusammenarbeit mit den PädagogInnen der Schule wird das Erreichen des angestrebten Bildungsziels unterstützt.
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben: Jungen Menschen mit Behinderung soll hierbei die Teilnahme am gemeinschaftlichen (öffentlichen und kulturellen) Leben ermöglicht und erleichtert werden. Insbesondere die Begegnung und der Umgang mit Menschen ohne Behinderung werden gefördert. Die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten des Einzelnen dient dabei seiner Integration in die Gemeinschaft. Durch Beratung und Unterstützung wird die gesamte Familie in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gestärkt.
Rechtliche Grundlage/ Finanzierung: §§112, 113 SGB IX sowie §35a SGB VIII
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