Teamleitung Hilfen zur Erziehung – Süd |
Saskia Dreißig Mühlenstraße 30 12247 Berlin, VH EG Laden Kontakt per E-Mail aufnehmen Mobil: 0163/ 33 02 735 Fax: 030/ 67 93 71 01 |
Die Einhorn gGmbH bietet an den Standorten Steglitz, Mariendorf und Lankwitz Hilfen zur Erziehung in den Bereichen:
- Betreutes Einzelwohnen/Zweier-BEW in Steglitz (§ 34 SGB VIII ggf. i.V.m. § 41 SGB VIII)
- Betreutes Jugendwohnen in Mariendorf (§ 34 SGB VIII ggf. i.V.m. § 41 SGB VIII)
- Ambulante Nachbetreuung in den Räumlichkeiten des Trägers in Lankwitz (§ 30 SGB VIII)
Mit dem betreuten Einzelwohnen und dem betreuten Jugendwohnen bietet die Einhorn gGmbH eine stationäre sozialpädagogische Hilfeform für Jugendliche / junge Erwachsene im Alter von 15 bis 21 Jahren an. Sie hat zum Ziel, ihre Lebens- und Entwicklungsbedingungen zu verbessern und ihnen individuelle Förderung und Unterstützung zu bietet. Die Jugendlichen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich teilzunehmen. Nach Möglichkeit werden die Eltern in den Hilfeprozess eingebunden.
Bei dem betreuten Jugendwohnen in Alt Mariendorf handelt es sich um eine sozialpädagogische Wohngruppe mit einer Gesamtkapazität von fünf Plätzen. Aufgrund der räumlichen Begebenheiten richtet sich die Wohnform ausschließlich an männliche Jugendliche. Da konzeptionell vormittags, nachts und am Wochenende betreuungsfreie Zeiten vorgesehen sind, wird ein gewisses Maß an Selbstständigkeit vorausgesetzt. Eine Bereitschaft zu der Teilnahme an dem gemeinschaftlichen Zusammenleben wird ebenso erwartet. Mit einer Anwesenheit der pädagogischen Fachkräfte von Montag bis Freitag zwischen mindestens 14-18 Uhr wird sichergestellt, dass die Jugendlichen bei der Alltagsbewältigung engmaschig begleitet werden.
Im betreuten Einzelwohnen und Zweier-BEW in Steglitz werden junge Erwachsene betreut, die der Verselbstständigung im eigenen Wohnraum bereits näher stehen und deren Lebenslagen oder Fähigkeiten eine Unterbringung mit einer geringeren Betreuungsintensität ermöglichen.
Gemäß § 36 SGB VIII findet vor der Aufnahme eine ausführliche Hilfeplanung mit der zuständigen Stelle des Jugendamtes statt. Der § 39 SGB VIII schafft die Rechtsgrundlage für die Sicherstellung des Unterhalts von jungen Menschen im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII.
Zielgruppe:
Die Angebote richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene,
- die obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind und eine Unterkunft benötigen.
- die über eine Wohnmöglichkeit hinaus eine Betreuung in verschiedenen Lebenslagen benötigen.
- die ein Beziehungsangebot benötigen.
- mit und ohne Fluchthintergrund.
Da das eigenständige Leben und die Alltagsbewältigung nach den stationären Hilfen eine große Herausforderung darstellt, begleiten wir die Jugendlichen in Form der ambulanten Nachbetreuung auch weiterhin, sowohl in Fragen der Sicherung der Grundversorgung, als auch in schulischer bzw. beruflicher Entwicklung. Neben den materiellen und infrastrukturellen Ressourcen gilt ein großes Augenmerk den sozialen und persönlichen Ressourcen. So wird beispielsweise das Aufrechterhalten von Freundschaften und familiären Kontakten gefördert, das Konflikt- und Kommunikationsverhalten erweitert und die Selbstwirksamkeit gestärkt.
Grundlage unserer Arbeit ist die Wertschätzung gegenüber allen Klient_innen und das Vertrauen in die Entwicklungspotentiale eines jeden Menschen. Unsere Unterstützungsangebote sind auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klient_innen ausgerichtet.
Bei Fragen oder Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.