Rechtliche Grundlage
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ (§30 SGB VIII)
Die Einhorn gGmbH konzentriert sich in ihrer Praxis auf den auf Freiwilligkeit beruhenden Erziehungsbeistand.
Zielgruppe
Das Angebot des §30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche
- mit Lernschwierigkeiten, Schul- oder Ausbildungsproblemen.
- mit Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten.
- mit Beziehungsproblemen innerhalb der Familie.
- mit Problemen bei der sozialen Integration und Kontaktstörungen.
- mit dem Ziel der Verselbstständigung und Loslösung aus dem Elternhaus.
Die Altersspanne der Erziehungsbeistandschaft ist relativ groß. Sie liegt bei sechs bis 21 Jahren. Dabei ist je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen die Zusammenarbeit mit den elterlichen Bezugspersonen von Bedeutung.
Hauptzielgruppe sind jedoch Jugendliche von 12 bis 18 Jahren. Hier ist die Erziehungsbeistandschaft nach unseren Erfahrungen ein gutes Instrument, um in intensiven Gesprächen auf die Verselbstständigung des Jugendlichen hinzuwirken.
Ziele
Das Betreuungsangebot orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen sowie seinen Wünschen und Bedürfnissen. Die Entwicklungsförderung des Kindes oder Jugendlichen steht dabei im Zentrum.